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Frauenort-Augusta

Angebot/Kurzbeschreibung:
Das Angebot richtet sich an Frauen mit und ohne Kinder, die häuslicher Gewalt durch ihren Ehemann oder andere Familienangehörige ausgesetzt sind. Für gehörlose Frauen gibt es eine spezielle technische Ausstattung. Einige Mitarbeiterinnen verfügen über Kenntnisse in DGS.
 
 
Anschrift:
Frauenort-Augusta 
Brunnenstraße 75
13355 Berlin
 
 
Sonstige Information:
Angebote und Hilfen
- Zuflucht in geschützten Wohnungen
- Adresse wird geheim gehalten
- Frauen und ihren Kindern wird die Möglichkeit geboten ihre Situation in Ruhe zu überdenken
- Hilfe bei der Bewältigung von Gewalterfahrungen
- Beratung und Unterstützung in Krisensituationen
- Unterstützung bei Behördenangelegenheiten und Ämtergängen
- Hilfestellung bei der Entwicklung eines persönlichen Sicherheitsplans
- Information zu rechtlichen Fragen, z. B. Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz
- Hilfestellung bei der Wohnungssuche
- Unterstützung der Mütter in Erziehungs-, und Gesundheitsfragen
- Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen
- Mitarbeiterinnen haben Kenntnisse in der deutschen Gebärdensprache
- Beratungsangebote auch in Englisch
 
 
Verkehrsanbindung:
Nähe   U8 Voltastraße 
Bus     247
 
 
Öffnungszeiten:
Persönliche und telefonische Erreichbarkeit
Montag:          10:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:   10:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:        14:00 bis 16:00 Uhr

Kindersprechstunde
Montag von    10:00 bis 12:00 Uhr
 
Häufig sind wir auch außerhalb der angegebenen Zeiten erreichbar
 
 
Zielgruppe (w/m):
- Frauen mit und ohne Kinder, die häuslicher Gewalt durch ihren Ehemann, ihren Partner oder ihre Partnerin, ihre Eltern oder andere Familienangehörige ausgesetzt sind
- Keine Aufnahme von alkohol- und drogenabhängigen Frauen
 
 
Preis/Aufwandsentschädigung:
Bitte erfragen da es sich um Wohnungen handelt
 
 
Telefon:
030  46 60 02 17    
030  28 59 89 77
SMS (für gehörlose Frauen) 01606663778   
 
 
FAX:
030  46 60 02 18
 
 
Internet:
 
 
E-Mail:
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Ansprechpartner/innen:
Bitte vor Ort erfragen
 
 
Ausstattung:
- Möblierte Wohnungen mit dem Charakter einer Wohngemeinschaft
- Zwei bis drei Frauen nutzen die Zufluchtswohnung gemeinschaftlich
- Mindestens ein eigenes Zimmer für je eine Bewohnerin mit Kindern
- Befristeter Untermietvertrag und Mietzahlungen
 
 
Voraussetzung/Nachweise:
Keine
 
 
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