Voraussetzung ist, dass ein Kind, das ergänzend betreut werden soll, die Regelbetreuung
ausschöpfen muss. Wer ausschließlich außerhalb der Regelbetreuung (z.B. aufgrund von
Selbständigkeit) arbeitet, kann sich zu Ausnahmeregelungen bei der Servicestelle informieren.
Die ergänzende Betreuung muss außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertagespflege,
Kindertageseinrichtung und Hort der Grundschule liegen. Sie unterstützt Eltern mit besonderen
Arbeitszeiten oder langen Fortbildungen/ Umschulungen.
Sonstige Information:
Unternehmen und Angestellte können individuell beraten und informiert werden. Unternehmen werden seit 2019 rund um das Thema Kinderbetreuung beraten.
Dies umfasst auch die Bereiche Kita und Kindertagespflege. Die Servicemitarbeiterinnen bieten nach Rücksprache auch kurze Infoveranstaltungen zum Thema Kinderbetreuung vor Ort für alle Interessierten an.
Zusätzlich kann MoKiS Informations- und Werbematerialien für die ergänzende Kinderbetreuung zur Verfügung stellen, die entweder direkt an Beschäftigte weitergeleitet oder in den Räumlichkeiten des Unternehmens ausgelegt werden können. MoKiS akquiriert auch fortlaufend neue Betreuungspersonen. Wer Betreuungsperson werden kann und welche Voraussetzungen es im Detail gibt, erfahren Interessent*innen auf der Webseite, im Infofilm und auf den Infoveranstaltungen für Betreuungspersonen (Anmeldung unter www.mokis.berlin).
MoKiS-Infofilme für Eltern und für Betreuungspersonen unter:
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